Lotteriebestimmungen

Onestly ist eine staatlich genehmigte Lotterie, die den Vorgaben des deutschen Lotterierechts sowie der Aufsicht der zuständigen Behörden der Bundesländer unterliegt. Die Teilnahme an der Soziallotterie erfolgt gemäß den geltenden Lotteriebestimmungen.

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben für Soziallotterien kommen die Reinerlöse der Onestly-Lotterie sozialen Projekten zugute. Mindestens 30 Prozent der Spieleinsätze werden an gemeinnützige Projekte ausgeschüttet.

1. Veranstalter

Die DoGood gemeinnützige GmbH, Falkensteiner Straße 21, 60322 Frankfurt am Main führt im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eine Soziallotterie namens Onestly durch.

Die DoGood gemeinnützige GmbH ist eine vom Finanzamt Frankfurt am Main gemeinnützig anerkannte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH). Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt unter der Nummer HRB 126464 eingetragen.

Gegenstand der Glücksspielveranstaltung durch die DoGood gGmbH ist eine gemischte Lotterie mit Ausspielung, bei der die Ziehung der Gewinner mittels eines gesicherten und unabhängig zertifizierten Zufallsgenerators erfolgt (nachfolgend Onestly Lotterie genannt)

Im Auftrag von DoGood als Veranstalterin vermittelt die Tippland GmbH mit Sitz in 22453 Hamburg, Borsteler Chaussee 53 gemäß den Lotteriebestimmungen ausschließlich Spielscheine innerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland.

Onestly wird ab dem Jahr 2023 im Rahmen der von den einzelnen Bundesstaaten genehmigten Veranstaltungen stattfinden.

2. Voraussetzung der Lotterieteilnahme

Die Teilnahme von Minderjährigen an der "Onestly Lotterie" ist gemäß den geltenden Jugendschutzbestimmungen gesetzlich verboten. Aus diesem Grund findet vor der Teilnahme eine Identifizierung und Authentifizierung des Teilnehmers statt, um die Identität des Teilnehmers zu überprüfen.

Die Teilnahme an der "Onestly Lotterie" erfolgt durch den Kauf von Losen, die sowohl über terrestrische als auch über digitale Kanäle erworben werden können, darunter offizielle Webseiten der DoGood gGmbH, Webseiten von staatlich lizenzierten Spielvermittlern, Bestellformulare oder per Telefon.

Die Teilnahme an der "Onestly Lotterie" ist nur für Personen erlaubt, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Die "Onestly Lotterie" ist berechtigt, eine Identitätsprüfung des Teilnehmers durch ein zertifiziertes Prüfinstitut (derzeit SCHUFA Holding AG) durchzuführen, unabhängig von anderen Identifizierungsmaßnahmen. Die "Onestly Lotterie" ist berechtigt, das Teilnahmebegehren ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Nach Erfassung der Daten der potentiellen Teilnehmer und deren Zustimmung zu den Lotteriebedingungen und Datenschutzbestimmungen sowie nach erfolgreicher Überprüfung der Daten zur Gewährleistung des Jugendschutzes erstellt die "Onestly Lottery" ein persönliches Teilnehmerkonto und ermöglicht den Erwerb von individuellen Losen mit den entsprechenden Daten des Teilnehmers.

Sollte der Teilnehmer bei der Registrierung oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Lotterie falsche Angaben machen, ist die "Onestly Lottery" berechtigt, das Teilnehmerkonto unverzüglich zu schließen, vom Lotterievertrag zurückzutreten oder den Vertrag wegen Täuschung/Falschdarstellung anzufechten.

Die Teilnahme an der Onestly Lotterie erfordert zwei Verträge:

Mit der Abgabe eines Spielscheins auf onestly.de oder tippland.de schließt der Spieler einen Spielvermittlungsvertrag mit der Tippland GmbH (Lizensierter Spielevermittler) ab. Dieser Vertrag regelt die Vermittlung von Spielscheinen an die DoGood gGmbH, die Einrichtung und Verwaltung eines Spielkontos auf der Spielvermittlungsplattform, die Auszahlung der Spieleinsätze an das Unternehmen und die Auszahlung der vom Unternehmen erhaltenen Gewinne an den Spieler. Die Tippland GmbH erhebt dafür eine Servicegebühr in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Der Inhalt des Spielvermittlungsvertrages wird durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Vermittlers bestimmt. Die AGB können auf der Website des Vermittlers eingesehen werden.

Mit jeder Abgabe eines Spielscheins auf onestly.de oder tippland.de kommt ein Spielvertrag zwischen dem Spielteilnehmer und der DoGood gGmbH zustande. Dieser Vertrag regelt die Teilnahmebedingungen für jeden Spielschein sowie die Auszahlung von Gewinnen.

3. Struktur der Ausspielung

Mit dem Kauf und der Bezahlung des Lose nimmt der Teilnehmer an den jeweiligen Ziehungen teil, die er ausgewählt hat und die auf die Annahmefrist gemäß Abschnitt 5 folgen.

In Ziehungen werden die Gewinner der Traumpreise für den Gewinnzeitraum vor dem Annahmeschluss ermittelt.

Die Teilnahme an jeder Ziehung setzt voraus, dass das Teilnahmeentgelt für das Los spätestens am Vortag der Ziehung per Lastschrift eingezogen oder bei Einzahlung oder Überweisung durch die Teilnehmerin oder den Teilnehmer bei der Onestly Lotterie eingegangen ist. Später eingehende Zahlungen werden dem Teilnehmerkonto gutgeschrieben

4. Los-ID (Losnummer)

Die Los-IDs werden auf der Grundlage einer fortlaufenden numerischen ID generiert. Diese wird global vergeben und ist für jede Ziehung einzigartig, um eine unvorhersehbare Ziehung zu gewährleisten. Jedes Los hat seine eigene Los-ID.

Bei Onestly erfolgen Ziehungen unter notarieller Aufsicht auf Grundlage der Los-ID eines Teilnehmers. Jede Los-ID wird einmalig vergeben und ist damit einzigartig. Die Los-ID besteht aus einer mindestens vier stelligen Zeichenfolge.

Jedes Los wird für einen bestimmten Hauptgewinn erworben. Somit wird jeder Los-ID eindeutig ein Hauptgewinn zugeordnet. Im Rahmen einer Ziehung wird eine Los-ID ermittelt, und das mit dieser ID verknüpfte Los wird als Gewinner bestimmt. In diesem Fall bestimmt die Los-ID dementsprechend den Hauptgewinn.

Folgend ein Beispiel anhand von zwei teilnehmenden Losen in einer Reise Verlosung (maximale Anzahl der Lose = 2) :

  • Los ABCD wurde für die Reise auf die Malediven erworben
  • Los XYZA wurde für die Reise nach New York erworben
  • In der Ziehung wird durch den Ziehungsprozess Los XYZA als Gewinner ermittelt. Folglich ist der Hauptgewinn dieser Ziehung die Reise nach New York.

5. Ziehungen

Nach Annahmeschluss findet jeweils eine Ziehung der Ergebnisse spätestens am 2. Arbeitstag nach Annahmeschluss statt.

Spielscheine, die bis zum Annahmeschluss gekauft und spätestens bis zum Annahmeschluss bezahlt wurden (Eingang des vollen Kaufpreises ohne Rückbuchung), sind teilnahmeberechtigt und nehmen an der Ziehung teil. Später eingehende Zahlungen werden dem Teilnehmerkonto gutgeschrieben.

Kommt es zwischen dem Annahmeschluss und der Ziehung - unabhängig vom Grund - zu Rückbuchungen oder stellt sich heraus, dass der Teilnehmer zu einem Personenkreis angehört, der nicht teilnahmeberechtigt ist (z.B. minderjährige oder gesperrte Spieler), werden die betreffenden Lose aus dem Ziehungsprozess entfernt und von den Ziehungen ausgeschlossen.

Während der Ziehungen werden unter notarieller und behördlicher Aufsicht aus allen teilnahmeberechtigten Losen die Gewinner-Los-IDs für die jeweiligen unabhängigen Ziehungen gezogen. Das Gewinnerlos bestimmt ab einem Verkauf von mehr als der Hälfte aller verfügbaren Lose den jeweiligen Hauptpreis. Der Spieler entscheidet zum Zeitpunkt seines Kaufes mit seiner Losauswahl den möglichen Hauptgewinn.

Bei den Ziehungen basiert die Gewinnentscheidung ausschließlich auf der gezogenen Los-ID. Alle Lose mit der gezogenen Los-ID gewinnen den für die jeweilige Ziehung angebotenen Hauptpreis gemäß der Ausschüttungs-Stufe aus Ziffer 7.

6. Veröffentlichung

Die gewinnenden Los-IDs werden (abrufbar über die Internetseiten der Onestly Lotterie) nach prozessierter Gewinn-Ermittlung veröffentlicht.

7. Regelung zur Gewinnausschüttung

In jeder Ziehung wird jeweils eine Los-ID gezogen, auf die der Hauptgewinn gemäß der gestaffelten Gewinnausschüttung.

Eine Auflistung der aktuell angebotenen Hauptpreise ist unter dem folgenden Link zu finden: www.onestly.de/explore

Gewonnen hat der Teilnehmer, dessen Los die gezogene Los-ID aufweist.

Zur Sicherstellung einer rechtlich konformen und ausgewogenen Lotterie, wird hiermit eine gestaffelte Gewinnausschüttung für den Hauptgewinn festgelegt:

  • Garantierte Gewinnausschüttung bei moderatem Losverkauf: Sofern der Verkauf weniger als ein Viertel der maximal verfügbaren Lose pro Verlosung erreicht, erfolgt eine Barauszahlung in Höhe von 25% des Hauptgewinns an den Hauptgewinner. Dies dient der Wahrung einer vierfachen Gewinnchance im Verhältnis zu einem Ausverkauf.
  • Anpassung bei mittlerem Losverkauf: Bei einem Losverkauf zwischen 25% und 50% der maximalen Losanzahl pro Verlosung wird der ausgeschüttete Gewinn auf 50% des Hauptgewinns erhöht, und somit die gesetzlich geregelte Ausschüttungsquote zunächst verdoppelt.
  • Vollständige Ausschüttungs-Garantie: Sobald der Anteil der verkauften Lose die Hälfte der maximalen Losanzahl der Verlosung überschreitet, erfolgt die Ausschüttung des Hauptgewinns in voller Höhe. Dies fördert eine breite Teilnahme und unterstützt gemeinnützige Zwecke somit nachhaltig durch einen konstanten Anteil der Einnahmen.

Diese Staffelung der Gewinnausschüttung gewährleistet eine gerechte Verteilung der Gewinne in Abhängigkeit von der Losverkaufsquote, wodurch sowohl die Interessen der Teilnehmer als auch der gemeinnützigen Organisationen berücksichtigt werden.

8. Ausspielungsgarantie

Der Gewinn wird ausschließlich unter den bezahlten und nicht zurückbelasteten Losen der Teilnehmer ermittelt. Dadurch wird sichergestellt, dass bei jeder Ziehung die angekündigte Anzahl von Gewinnern und Gewinnbeträgen verteilt wird. Im Gegensatz zu Lotterien, bei denen die Gewinnbeträge von der Höhe der Einsätze und der Anzahl der Gewinner abhängen, ist die Höhe der Gewinne, die die Onestly Lotterie auf den jeweiligen Gewinnscheinen anbietet, immer garantiert.

Eine Gewinnausschüttung ist für jedes Gewinnlos garantiert.

Die Bildung eines Jackpots ist ausgeschlossen.

9. Gewinnbeträge

Die Höhe des mit der Ziehung ausgespielten potentiellen Hauptgewinns wird von der Geschäftsleitung der Onestly Lotterie unter Berücksichtigung der von den Teilnehmern vereinnahmten Beträge auf der Grundlage einer auf das Geschäftsjahr bezogenen Ausschüttungsquote von mindestens 30 % abzüglich der Gewinnausschüttungen aus Ziehung weiterer Gewinnklassen im Vorfeld einer jeden Ziehung festgelegt und auf den Internetseiten der Onestly Lotterie im Rahmen eines Gewinnplanes veröffentlicht. Zudem bestimmt die Verkaufte Losanzahl pro Verlosung die tatsächliche Ausschüttungshöhe.

10. Gewinnchancen

Die Wahrscheinlichkeit, einen Hauptpreis zu gewinnen ist abhängig von

  • der Gesamtanzahl der teilnehmenden Lose,

und damit abhängig von einer relativen Größe.

Für die folgenden Rechnungen werden beispielhafte Werte zur Veranschaulichung verwendet. Für eine Reiseverlosung können maximal 10.000 Lose erworben werden. Es wird von 5.000 teilnehmenden Losen ausgegangen.

Beispielrechnung: 1 : 5.000 = 0,02 % bzw. 1:5.000

1 : aktive Lose in der Verlosung

Je mehr aktive Lose ein Teilnehmer in einer Ziehung hält, desto größer ist die Chance den Hauptgewinn zu erhalten.

11. Gewinnanspruch

Maßgeblich für den Gewinnanspruch ist stets ausschließlich die im Teilnehmerkonto angegebene Los-ID.

12. Spielgeheimnis, Veröffentlichung der Ziehungsresultate

Die Onestly Lotterie wahrt das Spielergeheimnis. Insbesondere wird der Name des Teilnehmers nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung bekannt gegeben. Gesetzliche Verpflichtungen zur Auskunftserteilung bleiben hiervon unberührt. Die erste öffentliche Bekanntgabe der Ziehungsresultate der Ziehungen sich auf auf die Benennung der gewinnenden Los-IDs auf den Internetseiten der Onestly Lotterie.

Im Anschluss an eine Ziehung, werden die Gewinner noch am selben Tag per E-Mail oder Telefon kontaktiert.

13. Gewinnausschüttung

Die Gewinner einer Verlosung werden mittels E-Mail benachrichtigt und haben einen Zeitraum von vier Wochen, um auf die Gewinnbenachrichtigung zu reagieren. Umfasst der Hauptgewinn eine Reise, ist der Gewinner zuständig, die Einzelheiten bezüglich der Begleitpersonen und des Reisezeitraums direkt mit dem Veranstalter abzustimmen.

Auf Antrag des Gewinners ist es möglich, den Sachgewinn gegen eine Geldalternative einzulösen. Dabei wird der Wert des Sachpreises auf Basis von 70% der auf der Webseite des Hauptgewinns angegebenen Gewinnsumme berechnet. Die Auszahlung des Geldbetrags erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Bestätigung des Gewinners.

Die Auszahlung des Geldzusatzes oder der Geldalternative erfolgt durch eine Gutschrift auf das Teilnehmerkonto. Der Betrag ist unmittelbar nach der Gutschrift auszahlbar.

Die Berechnung des Geldzusatzes erfolgt auf der Grundlage der Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert des Sachpreises und dem Wert der Gewinnsumme innerhalb einer Verlosung. Der Reisezeitraum wird vom Gewinner an den Veranstalter kommuniziert und kann einen Einfluss auf den Geldzusatz haben. Die auf den Hauptpreis-Webseiten aufgeführten Leistungen sind grundsätzlich inbegriffen und verursachen keine weiteren Kosten für den Gewinner. Alle Aktivitäten, die der Gewinner außerhalb dieser Leistungen unternimmt, sind nicht inklusive.

Zur Veranschaulichung (Beispiel): Bei einer ausverkauften Verlosung mit einer Gesamtgewinnsumme von 10.000€ und einem Gewinn von einer Reise im Wert von 7.500€ erhält der Gewinner einen Geldzusatz in Höhe von 2.500€, welcher auf sein Teilnehmerkonto gutgeschrieben wird.

14. Entgelt

Das Los für die Teilnahme an der Lotterie kostet 5€. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den vollen Betrag für das Los zu bezahlen, bevor er an der Verlosung teilnehmen kann. Jegliche Bankgebühren oder Überweisungskosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Es ist dem Teilnehmer nicht gestattet, den Lospreis nach dem Kauf zurückzufordern oder zu stornieren.

15. Zustandekommen des Lotterievertrags

Der Lotterievertrag wird zwischen der Onestly Lotterie und dem Teilnehmer abgeschlossen.

Der Lotterievertrag gilt als abgeschlossen, wenn die an die Onestly Lotterie übertragenen Daten bei Onestly in einem sicheren Speichermedium abgespeichert und auswertbar sind und das betreffende sichere Speichermedium durch digitalen oder physischen Verschluss rechtzeitig (d.h. vor Beginn der Ziehung für die jeweilige Losteilnahme) und die Daten gegen nachträgliche Veränderungen oder sonstige Eingriffe gesichert wurden und der vom Teilnehmer für dieses Los entrichtete Teilnahme-Einsatz eingegangen und nicht rückgebucht oder mit Rücklastschrift belastet ist.

Sollte eine der vorgenannten Voraussetzungen fehlen oder nachträglich in Fortfall geraten, kommt ein Lotterievertrag nicht zu Stande bzw. kann von Onestly widerrufen werden.

Onestly kann aus wichtigen Gründen den Rücktritt vom Lotterievertrag erklären. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem dann vor, wenn

  • der Teilnehmer über seine Person oder die Person des durch die Lotterieteilnahme unmittelbar wirtschaftlich Begünstigten falsche Angaben macht, insbesondere wenn der Teilnehmer im Auftrag eines minderjährigen oder gesperrten Spielers an Onestly teilnimmt;
  • Gründe für den Verdacht einer strafbaren Handlung in Bezug auf die Lotterieteilnahme bei Onestly bestehen;
  • der Teilnehmer an Onestly zum Zwecke einer gewerblichen Spielvermittlung zu Gunsten Dritter teilnimmt.

Der Teilnehmer verzichtet bereits an dieser Stelle auf den Zugang einer Erklärung, mit der Onestly sein Angebot auf Abschluss eines Lotterievertrages abgelehnt hat oder von einem bereits abgeschlossen Lotterievertrag zurückgetreten ist. Ungeachtet dessen wird Onestly den Teilnehmer unverzüglich über die Ablehnung bzw. den Rücktritt schriftlich an die vom Teilnehmer angegebene E-Mail- oder Wohnsitzadresse informieren.

Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit, sich durch eine E-Mail an info@onestly.de für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten sperren zu lassen (Selbstsperre).

16. Sorgfaltspflicht des Teilnehmers

Die Passwörter sind vom Teilnehmer geheim zu halten. Jegliche Verfügungen, die von unberechtigten Dritten aufgrund der Kenntnis des Passwortes getroffen werden, gehen zu Lasten des betreffenden Teilnehmers.

17. Datenschutz

Onestly speichert und verarbeitet die vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur insoweit, als dies für die Durchführung des Lotterievertrages notwendig ist.

18. Haftungsbeschränkungen

Die Haftung Onestlys für Schäden, die von ihr fahrlässig (auch grob fahrlässig) oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder von ihren Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch von mit der Weiterleitung der Daten zu oder von Onestly beauftragten Stellen schuldhaft (auch vorsätzlich oder grob fahrlässig) verursacht werden, wird gemäß § 309 Nr. 7 b) BGB für spieltypische Risiken ausgeschlossen. Spieltypische Risiken liegen insbesondere vor, wenn die Gefahr einer betrügerischen Manipulation im Rahmen der Teilnahme für Onestly und/oder für die Teilnehmer besteht. Diese Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung auf Schäden, die auf einer Verletzung von Pflichten beruhen, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit spieltypischen Risiken stehen.

Bei der Verletzung von Pflichten, die nicht unmittelbar mit spieltypischen Risiken im Zusammenhang stehen, haftet Onestly dem Teilnehmer sowohl für eigenes schuldhaftes Handeln als auch für das schuldhafte Handeln ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sofern es sich um die Verletzung solcher Pflichten handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Handelt es sich bei den verletzten Pflichten nicht um Kardinalpflichten, haftet Onestly nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die in den Schutzbereich einer von Onestly gegebenen Garantie oder Zusicherung fallen sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen Einrichtungen, derer sich Onestly zum Verarbeiten (z.B. Einlesen, Übertragen und Speichern) der Daten bedient, haftet Onestly nicht. Ebenso ist jede Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch strafbare Handlungen dritter Personen entstanden sind.

Onestly haftet weiterhin nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, innere Unruhen oder aus sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, hervorgerufen werden. In den Fällen, in denen eine Haftung Onestlys und ihren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen wurde, werden der Lotterieeinsatz und die Bearbeitungsgebühr auf Antrag erstattet. Der Antrag ist an die Onestly zu richten. Die Haftungsregeln gelten auch für mit der Weiterleitung der Daten zur von Onestly beauftragte Stellen im Zusammenhang mit dem Lotterievertrag. Vereinbarungen Dritter sind für Onestly nicht verbindlich. Die Haftungsregeln gelten auch für die Fälle, in denen eine Haftung bereits vor Vertragsschluss entstanden ist. Onestly ist auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schadens beschränkt.