Die DoGood gGmbH (im Folgenden: „Veranstalterin“) mit Sitz in Frankfurt am Main ist eine vom Finanzamt Frankfurt am Main als gemeinnützig anerkannte Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt unter der Nummer HRB 126464 eingetragen. Die Veranstalterin veranstaltet im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine behördlich erlaubte Lotterie bzw. Ausspielung mit geringerem Gefährdungspotential gemäß §§ 12 ff. des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (nachfolgend „Soziallotterie“).
Gegenstand der Soziallotterie des Veranstalters ist eine gemischte Lotterie mit Ausspielung, bei der die Ziehung der Gewinner mittels eines gesicherten und unabhängig zertifizierten Zufallsgenerators erfolgt (im Folgenden „Onestly Lotterie“ genannt). Im Auftrag des Veranstalters wird die Tippland GmbH mit Sitz in Hamburg (im Folgenden „Vermittlerin“) als sog. behördlich erlaubte gewerbliche Spielvermittlerin gemäß § 19 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 tätig.
Die nachfolgenden Lotteriebestimmungen regeln die Teilnahme der Kundinnen und Kunden (im Folgenden nur „Kunde“) an der Onestly Lotterie.
Die Teilnahme an der Onestly Lotterie erfolgt durch den Erwerb von Losen über die Internetseite www.onestly.de. Der Kunde ist verpflichtet, das für ein Los erhobene Entgelt (hierzu unter Ziffer 2.3) vollständig zu bezahlen, bevor er an einer Verlosung teilnehmen kann. Jegliche Bankgebühren oder Überweisungskosten gehen hierbei zu Lasten des Kunden. Es ist dem Kunden nicht gestattet, den Lospreis nach dem Kauf zurückzufordern oder zu stornieren.
Spielkonto, Identifizierung und Authentifizierung
Der Loskauf und die Lotterieteilnahme sind nur volljährigen, natürlichen Personen gestattet, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Die Teilnahme erfolgt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Eine Lotterieteilnahme ist nur über ein Spielkonto gemäß § 6a des Glücksspielstaatsvertrags 2021 möglich, über das der Kunde mit folgenden Daten registriert ist: Vornamen, Nachnamen, Geburtsnamen, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnsitz. Der Ausschluss nicht spielberechtigter Personen wird anbieterseitig durch Verfahren zur Identifizierung und Authentifizierung sichergestellt. Der Kunde erklärt sich mit einer solchen Identitätsprüfung unter Einsatz geeigneter Verfahren (etwa Prüfverfahren durch die SCHUFA Holding AG) einverstanden. Das für das Spielkonto genutzte Passwort ist vom Kunden geheim zu halten. Jegliche Verfügungen, die von unberechtigten Dritten aufgrund der Kenntnis des Passwortes getroffen werden, gehen zu Lasten des jeweiligen Kunden.
Vertragsschluss
Bei der Teilnahme an der Onestly Lotterie schließen die Kunden im Rahmen einer Verlosung zwei Verträge ab:
Mit dem Kauf eines Loses schließt der Kunde einen Spielvermittlungsvertrag mit der Vermittlerin ab. Dieser Vertrag ist Grundlage für die Vermittlung der Spielteilnahme an den Veranstalter. Auch im Falle eines Abonnements wird ein Spielvermittlungsvertrag nach vorstehender Maßgabe geschlossen.
Mit dem Veranstalter schließt der Kunde einen Lotterievertrag über die Teilnahme an der Onestly Lotterie auf Grundlage dieser Lotteriebestimmungen ab. Im Rahmen von Abonnements wird vor jeder Ziehung ein eigener Lotterievertrag geschlossen.
Der Lotterievertrag gilt als abgeschlossen, wenn die von dem Kunden übertragenen Daten in einem sicheren Speichermedium abgespeichert und auswertbar sind, das betreffende sichere Speichermedium durch digitalen oder physischen Verschluss rechtzeitig (d.h. vor Beginn der Ziehung für die jeweilige Losteilnahme), die Daten gegen nachträgliche Veränderungen oder sonstige Eingriffe gesichert wurden und der vom Kunde für dieses Los entrichtete Teilnahme-Einsatz eingegangen und nicht rückgebucht oder mit Rücklastschrift belastet ist. Sollte eine der vorgenannten Voraussetzungen fehlen oder nachträglich fortfallen, kommt ein Lotterievertrag nicht zu Stande bzw. kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten.
Der Veranstalter kann aus wichtigen Gründen den Rücktritt vom Lotterievertrag erklären. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem dann vor, wenn:
Der Veranstalter wird den Kunden unverzüglich über die Ablehnung bzw. den Rücktritt informieren.
Besonderheiten beim Abschluss von Abonnements
Der Veranstalter behält sich vor, künftig mit weiteren behördlich erlaubten gewerblichen Spielvermittlern als der Vermittlerin zu kooperieren. Im Falle einer solchen Kooperation kann es erforderlich sein, die im Rahmen eines Abonnements mit der Vermittlerin geschlossenen Spielvermittlungsverträge auf den weiteren gewerblichen Spielvermittler zu übertragen, um eine reibungslose Fortführung des Abonnements zu gewährleisten. Die Veranstalterin informiert die Kunden hierüber. Der Kunde erklärt sich mit einem solchen Vorgehen bei Abschluss eines Abonnements einverstanden. Es steht dem Kunden in der vorgenannten Konstellation jederzeit frei, sich von dem Spielvermittlungsvertrag zu lösen; die Einhaltung einer Kündigungsfrist bedarf es in diesem Fall nicht.
Bei der Onestly Lotterie gibt es zwei Arten von Verlosungen:
Die Teilnahme an den Verlosungen erfolgt über von dem Kunden erworbene Lose (siehe hierzu sogleich unter Ziffer 2.3). Unabhängig von der Art der Verlosung und der Lose werden die Ziehungsergebnisse der Onestly Lotterie insgesamt maximal zweimal wöchentlich bekanntgegeben.
Der Erwerb von Einfach-Losen erfolgt für einen spezifischen Hauptpreis in einer Kategorie-Verlosung. Jedes Einfach-Los ist somit fest mit einem Hauptpreis verknüpft. Im Gewinnfall legt das jeweilige Los somit den gewonnenen Hauptpreis fest.
Ein Einfach-Los hat einen Endpreis i.H.v. 5€. Dieser setzt sich aus dem Spieleinsatz (3,50€) und der Vermittlungsgebühr (1,50€) zusammen. Der Veranstalter kann die Einfach-Lose variabel in Los-Paketen anbieten. Der Preis der Los-Pakete ist abhängig von der Anzahl der Lose und beträgt demnach ein Vielfaches von 5€.
Folgende Los-Pakete können angeboten werden:
Paket | Anzahl Lose | Spieleinsatz | Vermittlungsgebühr | Endpreis |
---|---|---|---|---|
Bronze 1 | 1 | 3,50 € | 1,50 € | 5,00 € |
Bronze 2 | 2 | 7,00 € | 3,00 € | 10,00 € |
Silber 3 | 3 | 10,50 € | 4,50 € | 15,00 € |
Silber 4 | 4 | 14,00 € | 6,00 € | 20,00 € |
Gold 5 | 5 | 17,50 € | 7,50 € | 25,00 € |
Gold 6 | 6 | 21,00 € | 9,00 € | 30,00 € |
Gold 7 | 7 | 24,50 € | 10,50 € | 35,00 € |
Gold 8 | 8 | 28,00 € | 12,00 € | 40,00 € |
Gold 10 | 10 | 35,00 € | 15,00 € | 50,00 € |
Abonnement-Lose werden bei Abschluss eines Abonnements für eine Kategorie erworben und für eine Verlosung abgeschlossen. Bei einem Abonnement erhält der Kunde für eine Verlosung in der Kategorie Abonnement-Lose. Diese sind nicht an einen Hauptpreis gebunden. Im Gewinnfall kann sich der Gewinner aus dem Preiskatalog der jeweiligen Verlosung frei für einen Hauptpreis entscheiden.
Wählt der Kunde das Abonnement-Modell, ist er zur Teilnahme an monatlichen Ziehungen berechtigt. Nach Ablauf der erstmaligen Laufzeit (erste Ziehung) verlängert sich das Abonnement auf unbestimmte Zeit automatisch, sofern nicht zuvor die Kündigung des Abonnements ausgesprochen wurde. Der Kunde kann den verlängerten Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Ein Abonnement-Los hat einen Endpreis i.H.v. 5€. Dieser setzt sich aus dem Spieleinsatz (3,50€) und der Vermittlungsgebühr (1,50€) zusammen. Abonnements werden als Paket von Abonnement-Losen angeboten. Der Preis der Abonnements ist abhängig von der Anzahl der Lose und beträgt demnach ein Vielfaches von 5€.
Abonnements werden in drei Klassen angeboten:
Der Veranstalter behält sich Änderungen der Anzahl der Lose in den vorgenannten Klassen vor. Entsprechende Änderungen betreffen nur zukünftig abgeschlossene Abonnements. Bestehende Abonnements bleiben davon unberührt.
Bei dem Erwerb eines Abonnement-Lospakets erhält der Kunde/Abonnent grundsätzlich zusätzlich Extra-Lose in Form von sog. ExtraChance-Losen. Ein Anspruch auf den Erhalt von Extra-Losen besteht nicht. Der Erhalt von Extra-Losen ist für den Kunden nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Der Abonnent kann nach Bekanntgabe einer ExtraSpecial-Verlosung auf der Internetseite des Veranstalters in seinem Spielkonto aktiv entscheiden, statt den ExtraChance-Losen sog. ExtraSpecial-Lose zu erhalten.
Die Anzahl der ausgegebenen Extra-Lose hängt von dem gewählten Abonnement-Paket ab:
Jedes Los enthält eine eigene Los-ID. Diese besteht aus einer mindestens vierstelligen Zeichenfolge und wird auf Grundlage einer fortlaufenden alpha-numerischen ID generiert. Eine mehrfache Ausstellung eines Loses mit derselben Los-ID ist ausgeschlossen, sodass jedem Kunden eine eindeutige alpha-numerische Los-ID zugeordnet werden kann.
Abonnenten erhalten im Rahmen Ihres Abonnements für jede Verlosung neue Lose und dementsprechend neue Los-IDs.
Maßgeblich für den Gewinnanspruch ist diejenige Los-ID, die dem Veranstalter im Rahmen der Zahlungsabwicklung übermittelt wird. Los-IDs, die Fehler bei der digitalen Übertragung aufweisen oder nicht zu den gültigen Losnummern dieser Soziallotterie gehören, sind ungültig. Ein Rückzahlungsanspruch besteht nur in Höhe des eingezahlten Betrags.
Jedes Abonnement erhält eine eigene Abo-ID. Die Abo-ID besteht aus einer mindestens vierstelligen Zeichenfolge und wird auf Grundlage einer fortlaufenden alpha-numerischen ID generiert. Eine mehrfache Ausstellung derselben Abo-ID ist ausgeschlossen, sodass jedem Kunden eine eindeutige alpha-numerische Abo-ID zugeordnet werden kann.
Der Abo-ID zugeordnet werden die jeweiligen Los-IDs, die im Rahmen des Abonnements ausgestellt werden. Mit einer Abo-ID kann auf der Internetseite des Veranstalters der Ausgang vergangener Ziehungen eingesehen werden.
Bei der Onestly-Lotterie findet in jeder angebotenen Kategorie eine monatliche Verlosung statt. Die folgenden Kategorien sind aktuell Bestandteil des Angebots:
In jeder Verlosung wird jeweils ein Hauptpreis aus allen Hauptpreisen des aktuellen Preiskatalogs verlost.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die angebotenen Kategorien jederzeit nach der jeweiligen Ziehung auszusetzen und diese Lotteriebestimmungen mit behördlicher Genehmigung dementsprechend anzupassen. Ebenfalls kann der Veranstalter weitere Kategorien in das Angebot und die Lotteriebestimmungen aufnehmen.
In jeder Verlosung gibt es einen Katalog an angebotenen Hauptpreisen mit einer einheitlichen Gewinnsumme.
Der Preiskatalog wird für jede Verlosung einzeln festgelegt und ist unabhängig von vergangenen Preiskatalogen.
Der aktuelle Preiskatalog sowie die Gewinnsumme der jeweiligen Verlosung wird stets auf der Internetseite des Veranstalters veröffentlicht.
Der Veranstalter kann über den Verlosungs-Zeitraum jederzeit weitere Hauptpreise zum Preiskatalog hinzufügen.
Die Gewinnsumme einer Verlosung ist für den Verlosungs-Zeitraum festgelegt und wird für jede Verlosung neu bestimmt. Die Gewinnsumme ist unabhängig der Gewinnsumme vergangener Verlosungen und kann für zukünftige Verlosungen nach Ermessen des Veranstalters angehoben oder reduziert werden.
Die Gewinnsumme eines Hauptpreises besteht jeweils aus einem Sachpreis sowie einem zusätzlichen Geldpreis.
Um eine einheitliche Gewinnsumme über alle Hauptpreise einer Verlosung zu gewährleisten, ist der zusätzliche Geldpreis maßgeblich abhängig von dem jeweiligen Wert des Sachpreises. Der zusätzliche Geldpreis wird dabei so kalkuliert, dass er in Summe mit dem Wert des Sachpreises die Gewinnsumme ergibt.
Beispiel:
In jeder Verlosung gibt es eine maximale Losanzahl. Die maximale Losanzahl ist dabei abhängig von der Gewinnsumme der jeweiligen Verlosung.
Nach Ermessen des Veranstalters kann die Verfügbarkeit von Einfach-Losen bereits vor Erreichen der maximalen Losanzahl eingeschränkt sein. Abonnement-Lose sind bis zur maximalen Anzahl an Losen uneingeschränkt verfügbar.
Die Gewinnsumme der Verlosung wird mit einem fixen Faktor von 1,43 multipliziert, um die maximale Losanzahl der Verlosung zu ermitteln. Das Ergebnis wird auf ganze Zahlen gerundet.
Beispiel:
Die Teilnahme an einer Kategorie-Verlosung erfolgt über zwei verschiedene Arten von Losen: Einfach-Lose und Abonnement-Lose.
Die Ziehung findet jeweils am ersten Dienstag im Monat statt. Sollte dieser Tag auf einen Feiertag oder den ersten Werktag des Monats fallen, wird die Ziehung am darauf folgenden Werktag durchgeführt. Der Annahmeschluss für die Teilnahme ist am Montag vor dem ersten Dienstag eines Monats um 22 Uhr.
Die Ziehung findet jeweils am ersten Donnerstag im Monat statt. Sollte dieser Tag auf einen Feiertag oder den ersten Werktag des Monats fallen, wird die Ziehung am darauf folgenden Werktag durchgeführt. Der Annahmeschluss für die Teilnahme ist am Mittwoch vor dem ersten Donnerstag eines Monats um 22 Uhr.
Die Ziehung findet jeweils am zweiten Dienstag im Monat statt. Sollte dieser Tag auf einen Feiertag fallen, wird die Ziehung am darauf folgenden Werktag durchgeführt. Der Annahmeschluss für die Teilnahme ist am Montag vor dem zweiten Dienstag eines Monats um 22 Uhr.
Bei der Onestly Lotterie finden zusätzlich zu den Kategorie-Verlosungen Extra-Verlosungen statt.
Lose für die Extra-Verlosungen können nicht gesondert erworben werden, sondern werden Abonnenten zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Es gibt zwei Arten von Extra-Verlosungen:
Die ExtraChance-Verlosung ist eine Verlosung speziell für Abonnenten der Onestly Lotterie. An der ExtraChance-Verlosung nehmen alle ExtraChance-Lose teil, unabhängig von der Kategorie, für die ein Abonnement abgeschlossen wurde. In der ExtraChance-Verlosung werden zusätzliche Geldgewinne von bis zu 1000€ an den Kunden/Abonnenten ausgeschüttet. Siehe dazu Ziffer 5.3.
Die Ziehung findet jeweils am dritten Donnerstag im Monat statt. Sollte dieser Tag auf einen Feiertag fallen, wird die Ziehung am darauf folgenden Werktag durchgeführt.
Um Lose für eine ExtraChance-Verlosung zu erhalten, muss ein Abonnement an einer der vorangegangenen Kategorie-Verlosungen des Monats teilgenommen haben.
Die ExtraSpecial-Verlosung ist eine Verlosung speziell für Abonnenten der Onestly Lotterie. An der ExtraSpecial-Verlosung nehmen alle ExtraSpecial-Lose teil, unabhängig von der Kategorie, für die ein Abonnement abgeschlossen wurde. In der ExtraSpecial-Verlosung gibt es einzigartige Erlebnisse und Sachpreise zu gewinnen. Je nach Art des Hauptpreises kann es eine variable Anzahl von Hauptgewinnen geben, mindestens jedoch einen Hauptgewinn pro ExtraSpecial-Verlosung.
An der ExtraSpecial-Verlosung können alle Kunden teilnehmen, die ein Abonnement-Lospaket erworben haben und sich nach Bekanntgabe der ExtraSpecial-Verlosung bzw. Ziehung auf der Internetseite des Veranstalters für die Dauer der Verlosung aktiv für eine Teilnahme an dieser Verlosung entschieden haben.
Ziehungen finden in unregelmäßigen Abständen statt und sind nicht an einen festen Rhythmus gebunden. Der Zeitpunkt der Ziehung wird für eine ExtraSpecial-Verlosung im Voraus festgelegt und auf der Internetseite des Veranstalters veröffentlicht.
Der Annahmeschluss für die Teilnahme ist jeweils der Tag vor der Ziehung um 22 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Abonnenten aktiv in Ihrem Spielkonto angeben, an der ExtraSpecial-Verlosung teilzunehmen. Nimmt der Abonnent an der ExtraSpecial-Verlosung teil, ist eine gleichzeitige Teilnahme bei der jeweiligen ExtraChance-Verlosung ausgeschlossen.
Mit dem Kauf und der Bezahlung des ausgewählten Loses nimmt der Kunde an den jeweiligen Ziehungen teil, die er ausgewählt hat und die auf die in diesen Lotteriebestimmungen pro Lostyp festgelegten Annahmefristen (Annahmeschluss) folgen. In Ziehungen werden die Gewinner der Traumpreise für den Gewinnzeitraum vor dem Annahmeschluss ermittelt.
Während der Ziehungen werden unter notarieller und behördlicher Aufsicht aus allen teilnahmeberechtigten Losen die gewinnenden Los-IDs ermittelt. Die Bildung eines Jackpots ist ausgeschlossen. Es gilt ausschließlich die hier angegebene Ausspielungsstruktur. 30 % der Summe derjenigen Spieleinsätze, die fristgerecht eingegangen sind, werden für die Gewinnausschüttung an Kunden verwendet, 30% erhalten soziale Projekte.
Der Gewinn wird ausschließlich unter den bezahlten und nicht zurückbelasteten Losen der Kunden ermittelt. Dadurch wird sichergestellt, dass bei jeder Ziehung die angekündigte Anzahl von Gewinnern und Gewinnbeträgen verteilt wird. Im Gegensatz zu Lotterien, bei denen die Gewinnbeträge von der Höhe der Einsätze und der Anzahl der Gewinner abhängen, ist die Höhe der Gewinne, die der Veranstalter auf den jeweiligen Gewinnscheinen anbietet, immer garantiert. Eine Gewinnausschüttung ist für jedes Gewinnlos garantiert (Ausspielungsgarantie).
In Abhängigkeit der verkauften Lose wird bestimmt, wie viele Gewinner es in jeder Gewinnstufe gibt. Maßgeblich ist dabei das Verhältnis der teilnehmenden Lose zur maximalen Losanzahl in der Verlosung, folgend Teilnahmerate genannt.
Bei einer Teilnahmerate von unter 50% wird der vom Gesetzgeber angeordnete Ausschüttungsanteil der tatsächlichen Spieleinsätze, der bei höheren Teilnahmeraten den Hauptgewinn beinhalten würde, auf die bestehenden Gewinnklassen verteilt. Dies führt zu einer erhöhten Anzahl von Gewinnen in den verschiedenen Kategorien. Die Ermittlung der Gewinneranzahl je Gewinnklasse erfolgt nach folgendem Schlüssel:
Gewinnklasse | Gewinnbetrag | Schlüssel |
---|---|---|
2 | 100,00 € | 952 |
3 | 50,00 € | 476 |
4 | 25,00 € | 158 |
5 | 10,00 € | 63 |
6 | 5,00 € | 9 |
Bei einer Teilnahmerate von über 50% in einer Verlosung wird folgender Schlüssel zur Ermittlung der Gewinneranzahl in jeder Gewinnklasse genutzt. In diesem Fall gibt es genau einen Hauptgewinner.
Gewinnklasse | Gewinnbetrag | Schlüssel |
---|---|---|
Hauptgewinn | Gewinnsumme | Anzahl teilnehmender Lose |
Gewinnklasse 2 | 100,00 € | 2.857 |
Gewinnklasse 3 | 50,00 € | 1.428 |
Gewinnklasse 4 | 25,00 € | 476 |
Gewinnklasse 5 | 10,00 € | 190 |
Gewinnklasse 6 | 5,00 € | 28 |
Zur Ermittlung der Anzahl der Gewinnlose je Gewinnklasse wird der jeweilige Schlüssel in Abhängigkeit von der Teilnahmerate angewandt.
Die Gewinnwahrscheinlichkeiten sind abhängig von der Gesamtanzahl der teilnehmenden Lose und damit abhängig von einer relativen Größe.
An der ExtraChance-Verlosung nehmen alle im Teilnahmezeitraum ausgegebenen ExtraChance-Lose teil. Eine Mindestanzahl von 63 gewinnenden Losen aufgeteilt auf 6 Gewinnklassen wird garantiert.
ExtraChance | Gewinnbetrag | Schlüssel | Mind. Gewinner |
---|---|---|---|
ExtraChance 1 | 1000,00 € | Anzahl teilnehmender Lose | 1 |
ExtraChance 2 | 100,00 € | 47.619 | 2 |
ExtraChance 3 | 50,00 € | 23.809 | 4 |
ExtraChance 4 | 25,00 € | 7.936 | 8 |
ExtraChance 5 | 10,00 € | 3.174 | 16 |
ExtraChance 6 | 5,00 € | 476 | 32 |
An der ExtraSpecial-Verlosung nehmen alle im Teilnahmezeitraum ausgegebenen ExtraSpecial-Lose teil. Aus allen teilnehmenden Extra-Special Losen werden die gewinnenden Lose gezogen. Die Anzahl der gewinnenden Lose ist abhängig von der jeweiligen Verlosung, siehe dazu Ziffer 4.3.
Die Bekanntgabe der gewinnenden Lose erfolgt auf der Internetseite des Veranstalters unter folgendem Link, sowie per E-Mail bei Gewinnen ab 50€ nach der Prozessierung der Ziehung, die spätestens am folgenden Werktag stattfindet.
Die Auszahlung der Kleingewinne von bis zu 100 € erfolgt durch eine Gutschrift auf das Spielkonto. Der Betrag ist unmittelbar nach der Gutschrift auszahlbar.
Die Hauptgewinner einer Kategorie-Verlosung werden mittels E-Mail benachrichtigt und haben einen Zeitraum von vier Wochen, um auf die Gewinnbenachrichtigung zu reagieren. Umfasst der Hauptgewinn eine Reise, ist der Gewinner zuständig, die Einzelheiten bezüglich der Begleitpersonen und des Reisezeitraums direkt mit dem Veranstalter abzustimmen.
Auf Antrag des Hauptgewinners ist es möglich, den Sachgewinn gegen eine Geldalternative einzulösen. Dabei wird der Wert des Sachpreises auf Basis von 70% der auf der Webseite des Hauptgewinns angegebenen Gewinnsumme berechnet. Die Auszahlung des Geldbetrags erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Bestätigung des Gewinners.
Die Bekanntgabe der gewinnenden Lose erfolgt bis zu maximal zwei Mal wöchentlich auf der Internetseite des Veranstalters unter folgendem Link sowie per E-Mail verteilt über den Zeitraum bis zur nächsten ExtraChance-Verlosung als Tagesgewinne.
Die Bekanntgabe der gewinnenden Lose erfolgt auf der Internetseite des Veranstalters unter folgendem Link sowie per E-Mail nach der Prozessierung der Ziehung, die spätestens am folgenden Werktag stattfindet.
Die Veranstalterin und die Vermittlerin wahren das Spielergeheimnis. Insbesondere wird der Name des Kunden nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung bekannt gegeben. Gesetzliche Verpflichtungen zur Auskunftserteilung bleiben hiervon unberührt. Die erste öffentliche Bekanntgabe der Ziehungsresultate der Ziehungen sich auf die Benennung der gewinnenden Los-IDs auf der Internetseite www.onestly.de.
Die Haftung der Veranstalterin für Schäden, die von ihr fahrlässig (auch grob fahrlässig) oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder von ihren Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch von mit der Weiterleitung der Daten zu oder von der Veranstalterin beauftragten Stellen schuldhaft (auch vorsätzlich oder grob fahrlässig) verursacht werden, wird gemäß § 309 Nr. 7 b) BGB für spieltypische Risiken ausgeschlossen. Spieltypische Risiken liegen insbesondere vor, wenn die Gefahr einer betrügerischen Manipulation im Rahmen der Teilnahme für die Veranstalterin und/oder für die Kunden besteht. Diese Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung auf Schäden, die auf einer Verletzung von Pflichten beruhen, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit spieltypischen Risiken stehen.
Bei der Verletzung von Pflichten, die nicht unmittelbar mit spieltypischen Risiken im Zusammenhang stehen, haftet die Veranstalterin dem Teilnehmer sowohl für eigenes schuldhaftes Handeln als auch für das schuldhafte Handeln ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sofern es sich um die Verletzung solcher Pflichten handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Handelt es sich bei den verletzten Pflichten nicht um Kardinalpflichten, haftet die Veranstalterin nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die in den Schutzbereich einer von dem Veranstalter gegebenen Garantie oder Zusicherung fallen sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen Einrichtungen, derer sich die Veranstalterin zum Verarbeiten (z.B. Einlesen, Übertragen und Speichern) der Daten bedient, haftet die Veranstalterin nicht. Ebenso ist jede Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch strafbare Handlungen dritter Personen entstanden sind.
Die Veranstalterin haftet weiterhin nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, innere Unruhen oder aus sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, hervorgerufen werden. In den Fällen, in denen eine Haftung der Veranstalterin und ihren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen wurde, werden der Lotterieeinsatz und die Bearbeitungsgebühr auf Antrag erstattet. Der Antrag ist an die Veranstalterin zu richten. Die Haftungsregeln gelten auch für mit der Weiterleitung der Daten zur von der Veranstalterin beauftragte Stellen im Zusammenhang mit dem Lotterievertrag. Vereinbarungen Dritter sind für die Veranstalterin nicht verbindlich. Die Haftungsregeln gelten auch für die Fälle, in denen eine Haftung bereits vor Vertragsschluss entstanden ist. Die Veranstalterin ist auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schadens beschränkt.
Mit der Teilnahme an der Onestly Lotterie akzeptiert jeder Kunde die geltenden Lotteriebestimmungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vermittlerin.
Das Widerrufsrecht ist bei Lotteriedienstleistungen nach Maßgabe des § 312 g Abs. 2 Nr. 12 BGB ausgeschlossen. Das Recht auf Kündigung bleibt davon unberührt.
Diese Lotteriebestimmungen können bei wichtigen Gründen wie Gesetzesänderungen, neuen Gerichtsurteilen oder wirtschaftlichen Veränderungen angepasst werden. Der Veranstalter behält sich ebenfalls Anpassung an den angebotenen Kategorien vorzunehmen.